Ich bin in Dierkow aufgewachsen und habe auch als junge Mutter mit meiner Tochter dort gewohnt. Eine schöne Zeit, auch wenn es nicht immer ganz einfach war, Schule, Studium und Kind unter einen Hut zu bringen. Dank meiner Familie, die mir sehr wichtig ist, habe ich alles geschafft und nach einem vierjährigen Aufenthalt in Süddeutschland bin ich 2008 nach Rostock zurückgekommen. Seitdem engagiere ich mich in der Politik und bin inzwischen seit 11 Jahren Mitglied der Bürgerschaft. Meine Tochter beendet zur Zeit ihre Ausbildung zur Kindergartenerzieherin und das macht mich sehr stolz. Seit 2016 arbeite ich als Landtagsabgeordnete und engagiere mich insbesondere für Künstlerinnen und Künstler, für bezahlbares Wohnen in M-V und eine gestärkte Medienlandschaft.
Mit Ihrer Stimme kann ich weitermachen!
Ich möchte um Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung bitten. Nur mit Ihrer Stimme kann ich mich weiterhin einsetzen für die Rostockerinnen und Rostocker sowie für unser schönes Bundesland. Vielleicht haben wir uns ja auch schon mal kennengelernt und falls nicht, lade ich Sie herzlich ein, dies nachzuholen. In diesem Flyer finden Sie Möglichkeiten, um Ihre Fragen, Sorgen und Ideen mit mir auszutauschen. Ich würde mich freuen!
Ihre Eva-Maria Kröger

Moderne Schulen ohne Unterrichtsausfall. Machen wir!
Marode Schulen, Unterrichtsausfall, übergroße Klassen, zu wenige Lehrkräfte und eine mangelnde digitale Ausstattung führen dazu, dass tausende Schülerinnen und Schüler in MV keine gleichen Chancen auf eine gute Bildung haben.
Diese Zustände wollen wir umkehren. DIE LINKE will die Ausbildung von Lehrkräften an den Universitäten verbessern. Wir wollen Unterricht statt Ausfall. Hierzu wollen wir 1.000 neue Lehrkräfte einstellen. Mit einem Schulbauprogramm von einer Milliarde Euro machen wir die Schulen im Land wieder fit. Denn: Schulen sind zum Leben und zum Lernen da.
Kostenloses Mittagessen für alle Kinder. Machen wir!
Jedes dritte Kind in MV lebt in Armut. Diese Kinder erleben jeden Tags auf Neue was es heißt, weniger zu haben als ihre Freunde. Wir wollen allen Kindern mit gut ausgestatteten Kindergärten und Schulen einen guten Start ins Leben ermöglichen. Mit einer Kindergrundsicherung wollen wir Familien unterstützen. Damit Träume wieder wahr werden.
Allen bei uns einen guten Urlaub. Und den Menschen in MV einen guten Lohn!
MV muss raus aus dem Lohnkeller. Arbeit muss, egal wo sie geleistet wird, gleich viel wert sein! Um das zu erreichen, wollen wir den Vergabelohn des Landes erhöhen und ihn an Bedingungen knüpfen: Nur wer Tariflöhne zahlt und kein Lohndumping betreibt, soll öffentliche Aufträge bekommen.
Mehr Betriebe im Land brauchen endlich Tarifverträge. Wir wollen uns zudem dafür einsetzen, dass der Mindestlohn endlich auf mindestens 13 Euro steigt. Denn: Nur gut bezahlte Arbeitsplätze können den jungen Menschen im Land eine Perspektive bieten und sichern später gute Renten.
Dem Osten eine Stimme geben. Machen wir!
Zwischen Ost und West unterscheiden immer weniger Menschen – auch in MV. Bei Löhnen und Renten werden die Grenzen wieder sichtbar. Trotz vieler Erfolge in den letzten 30 Jahren gibt es im Osten immer noch strukturschwache Regionen. Ostdeutsche in Führungspositionen gibt es so gut wie gar nicht.
Wir wollen die Ostrenten auf das Westniveau anheben. Das ist gerecht. Das öffentliche Leben muss wieder angekurbelt werden. Dazu gehören für uns Kneipen, Seniorentreffs, Dorfläden, Räume für Jugendliche oder Plattformen für die Vermarktung von regionalen Produkten. Denn: Wir wollen ein Land zum Bleiben und Leben sein – mit Perspektiven und Zusammenhalt.
Bankverbindung des Landesverbandes:
Kontoinhaberin: DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern
Bank: VR-Bank Mecklenburg e.G.
- IBAN: DE40 1406 1308 0500 4110 00
- BIC: GENODEF1GUE
- Zahlungsgrund: Spende, Vorname, Name, Adresse
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Hinweis zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Parteispenden:
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig: Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden. Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.